
Quelle: Justiz NRW
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Oberlandesgerichte, Land- und Amtsgerichte
Der größte Gerichtszweig ist die ordentliche Gerichtsbarkeit; zu ihr gehören 129 Amtsgerichte, 19 Landgerichte und drei Oberlandesgerichte mit mehr als drei Viertel der in der Rechtspflege des Landes Beschäftigten.
Im Land Nordrhein-Westfalen gibt es drei Oberlandesgerichte, in Hamm, Düsseldorf und Köln. Sie erfüllen die Rechtsprechungs- und Justizverwaltungsaufgaben für 19 Landgerichte und 129 Amtsgerichte.
Die Oberlandesgerichte entscheiden über Berufungen gegen erstinstanzliche Endurteile der Landgerichte in Zivilsachen, während die Landgerichte ihrerseits über Berufungen gegen Urteile der Amtsgerichte entscheiden. Voraussetzung ist jeweils, dass die Beschwer mehr als 600,00 Euro beträgt. Bei den jeweiligen Oberlandesgerichten bestehen in bestimmten Bereichen landesweite Zuständigkeiten. Bei dem Oberlandesgericht Düsseldorf sind z. B. die Kartell-, Patent- und Vergaberechtsstreitigkeiten konzentriert. Bei dem Oberlandesgericht Hamm sind z. B. der Dienstgerichtshof für Richter/-innen und der Anwaltsgerichtshof eingerichtet. Notar- und bestimmte Schifffahrtssachen werden allein vom Oberlandesgericht Köln entschieden.
Die Familiensenate der Oberlandesgerichte sind für die Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Amtsgerichte in Familien- und Kindschaftssachen zuständig.
Im Bereich des Strafrechts sind die Strafsenate und Senate für Bußgeldsachen der Oberlandesgerichte hauptsächlich mit Rechtsmittelverfahren (Straf- und Bußgeldsachen) aus den Landgerichtsbezirken befasst. Erstinstanzliche Zuständigkeiten bestehen bei Hoch- und Landesverrat, Angriffen gegen Vertreter ausländischer Staaten, Völkermord sowie Straftaten, bei denen die Generalbundesanwaltschaft die Verfolgung übernimmt. Zwei für das gesamte Land Nordrhein-Westfalen zuständige Strafsenate sind beim Oberlandesgericht Düsseldorf angesiedelt.
Die Oberlandesgerichte nehmen auch Aufgaben der Justizverwaltung und damit die Dienstaufsicht über die im jeweiligen Bezirk tätigen Justizbediensteten wahr. Verwaltungsaufgaben gegenüber den Bürger/-innen sind z. B. die Aufsicht über die Notare/Notarinnen und die Bearbeitung von Gesuchen um Akteneinsicht. Die Abnahme der das Studium der Rechtswissenschaften abschließenden 1. juristischen Staatsprüfung obliegt den Justizprüfungsämtern, die den Oberlandesgerichten angegliedert sind.