
Verwaltungsgericht Düsseldorf: Weitere Eilanträge von Kliniken zur Krankenhausplanung des Landes erfolglos
Krankenhausrechtliche Feststellungsbescheide der Bezirksregierung Düsseldorf gegenüber weiteren Kliniken im Sprengel des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, die im Zusammenhang mit der Umsetzung des Krankenhausplans Nordrhein-Westfalen 2022 ergangen sind, sind rechtmäßig. Mit sieben weiteren Beschlüssen in vorläufigen Rechtsschutzverfahren hat das Gericht Anträge von Krankenhausträgern abgelehnt.
Das Land hat aufgrund der Bedarfsermittlung und der Feststellung der Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser jeweils rechtsfehlerfreie Auswahlentscheidungen im Rahmen des bestehenden Ermessens getroffen, so die 21. Kammer. Soweit es in drei Fällen, in denen die betroffenen Krankenhäuser medizinische Leistungen der „Leistungsgruppe 7.2 Leukämie und Lymphome“ nicht mehr erbringen dürfen, bei der Bedarfsermittlungen Ungenauigkeiten gegeben haben könnte, wären diese Kliniken gleichwohl nicht zum Zuge gekommen. Denn bei ihnen wurden zu geringe Fallzahlen im Vergleich zu den berücksichtigten und weitergehend aufnahmefähigen Spitzenversorgern mit deutlich höherem Leistungsgeschehen festgestellt.
Gegen die Beschlüsse kann jeweils Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden.
Gerichtliche Entscheidungen in sieben weiteren Verfahren stehen noch aus.
Aktenzeichen: 21 L 154/25, 21 L 521/25, 21 L 574/25, 21 L 599/25, 21 L 601/25, 21 L 616/25, 21 L 619/25