Studierende der Fachhochschule für Rechtspflege NRW
Studierende der Fachhochschule für Rechtspflege NRW
Quelle: Justiz NRW

Fachhochschule für Rechtspflege NRW: Präsentation der Ergebnisse aus dem Fachbereich Strafvollzug

Am Donnerstag, den 10.04.2025, präsentierten an der Fachhochschule für Rechtspflege (FHR) NRW in Bad Münstereifel 16 Studierende des Fachbereichs Strafvollzug ihre Arbeitsergebnisse zum Thema „Strafe muss sein, oder?“. Die für alle Justizangehörigen zugängliche Präsentation bildet den Abschluss einer zweitägigen Wahllehrveranstaltung unter der Leitung von Oberregierungsrätin Lisa Kistemaker und Prof. Dr. Peter Münster. Im Rahmen der interdisziplinären Lehrveranstaltung hatten sich die Studierenden aus dem Studienabschnitt I dem Phänomen der Strafe aus unterschiedlichen fachlichen Perspektiven genähert:

Wie wurde das staatliche Strafen in einzelnen historischen Epochen gerechtfertigt und auf welche straftheoretischen Ansätze stützen wir uns heute? Wie hat sich die Strafbarkeit einzelner Verhaltensweisen im Spiegel der Geschichte gewandelt? Erfüllt gerade die Freiheitsstrafe die Erwartungen, die wir an sie stellen? Gibt es empirische Belege für ihre Wirksamkeit? Welche Alternativen zur Gefängnisstrafe werden im internationalen Vergleich diskutiert und praktiziert? Stehen die individuellen und gesamtgesellschaftlichen Kosten der Freiheitsstrafe in einem angemessenen Verhältnis zu ihrem Nutzen?

Ihre Arbeitsergebnisse zu diesen und weiteren Fragestellungen präsentieren die Studierenden im Beisein von Direktor der FHR NRW Dr. Alexander Meyer auf mehreren Ausstellungstafeln. Eingebunden in die Präsentation sind zahlreiche interaktive Elemente, die die Betrachter aktivieren und zum Nachdenken anregen. So können etwa per Smartphone und QR-Codes verschiedene Präsentationen, Videos oder Podcasts abgerufen werden. Auch kann man sich an verschiedenen Umfragen beteiligen und die eigenen Einstellungen zum Thema kritisch reflektieren.