Ehrenamtliche Betreuung

Wenn man sich krankheitsbedingt nicht mehr selbst um alle seine Angelegenheiten kümmern kann, kann es notwendig sein, dass hierfür eine Betreuung eingerichtet wird. Häufig kommen dann ehrenamtliche Betreuerinnen oder Betreuer aus dem persönlichen Umfeld zum Einsatz. Aber wie wird man eigentlich ehrenamtlicher Betreuer/ehrenamtliche Betreuerin? Und welche Rechte und Pflichten ergeben sich hieraus? Hat die betreute Person Mitspracherechte bei der Auswahl der betreuenden Person? Oder gibt es Möglichkeiten, vor Eintritt des Betreuungsfalls Regelungen hierzu zu treffen? Diese und weitere Fragen aus der Praxis beantwortet Frau Andrea Stender vom Betreuungsgericht in Mühlheim an der Ruhr für Sie!

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