Verwaltungsgericht Düsseldorf
Quelle: Justiz NRW

Verwaltungsgericht Düsseldorf: Eilantrag einer Krankenhaus-Trägerin im Kreis Kleve zur Krankenhausplanung des Landes erfolgreich

Ein Krankenhaus in Goch darf vorläufig weiterhin medizinische Leistungen der sogenannten „Leistungsgruppe 16.5 Tiefe Rektumeingriffe“ erbringen. Das hat die 21. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom heutigen Tage entschieden und damit einem gegen einen krankenhausrechtlichen Feststellungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf gerichteten Eilantrag der Trägerin dieser Klinik stattgegeben.

Die Entscheidung des Landes, den Bedarf für die Erbringung dieser Leistung im Regierungsbezirk Düsseldorf durch Zuweisung an Mitbewerber und nicht an das Krankenhaus in Goch zu decken, ist rechtlich zu beanstanden. Die Kammer hat Bedenken, ob das Land im Rahmen der vorzunehmenden Auswahlentscheidung von korrekten Fallzahlen ausgegangen ist. Vor dem Hintergrund der im Bescheid genannten Auswahlkriterien hat die Kammer darüber hinaus durchgreifende Zweifel, dass sich (alle) anderen Mitbewerber gegenüber der Antragstellerin als „am besten“ durchgesetzt haben. Dass dem Land ein Planungsverfahren bekannt ist, wonach die Abteilung Chirurgie (die ein Mindestkriterium für die Leistungsgruppe 16.5 darstellt) an einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt in der Zukunft aus dem Krankenhaus in Goch an ein Hospital in Kleve verlagert werden soll, rechtfertigt die Entscheidung ebenfalls nicht.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden.

Aktenzeichen: 21 L 1307/25