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Quelle: Land NRW - Martin Götz

Kabinett beschließt den Entwurf eines Gesetzes für eine moderne, bürgernahe und zukunftsfähige Arbeitsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen

Das Kabinett des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Entwurf eines Gesetzes für eine moderne, bürgernahe und zukunftsfähige Arbeitsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen beschlossen und die Verbändeanhörung eingeleitet. 

Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen folgende strukturelle Änderungen in der Arbeitsgerichtsbarkeit vor:

  • In der ersten Instanz werden in den nächsten fünf Jahren die bislang 30 oft sehr kleinen Arbeitsgerichte in mehreren Schritten zu 15 starken Standorten zusammengefasst.
  • In der zweiten Instanz werden die bislang drei Landesarbeitsgerichte zu zwei Landesarbeitsgerichten in Hamm und Düsseldorf zusammengeführt.
  • Durch drei auswärtige Kammern und Gerichtstage an 18 weiteren Orten bleibt die Arbeitsgerichtsbarkeit in der Fläche präsent und ist so auch künftig an insgesamt 38 Standorten landesweit für die Menschen gut erreichbar.


Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach: „Wer ein Arbeitsgericht aufsucht, tut dies meist in einer Ausnahmesituation. Es geht um die berufliche Existenz. Auch unsere Unternehmen sind als Rückgrat unserer Wirtschaft auf eine schnelle und hochwertige Rechtsprechung angewiesen. Der Rechtsstaat muss ein verlässlicher Partner sein. Unser Maßstab ist klar: Die Arbeitsgerichtsbarkeit muss erreichbar sein, schnell entscheiden und verlässlich handeln. Mit dem heutigen Kabinettbeschluss überführen wir unsere Pläne in einen konkreten Gesetzentwurf für eine Arbeitsgerichtsbarkeit der Zukunft, um genau diese Handlungsfähigkeit für die nächsten Jahrzehnte zu sichern.“

Hintergrund der Reform
Im Sommer 2025 hat das Landeskabinett in einem Eckpunktepapier beschlossen, die Arbeitsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen zu reformieren.

Die Arbeitsgerichtsbarkeit verfügt aufgrund ihrer historisch gewachsenen Struktur in Nordrhein-Westfalen über eine Vielzahl sehr kleiner Einheiten. Rund 700 Mitarbeitende verteilen sich auf derzeit 30 Arbeitsgerichte und drei Landesarbeitsgerichte. Hinzu kommen aktuell an 17 weiteren Orten Gerichtstage, also auswärtige Sitzungstage eines Arbeitsgerichts. Dabei sind an vielen Arbeitsgerichten nur vier oder weniger Richterinnen und Richter beziehungsweise insgesamt kaum mehr als ein Dutzend Mitarbeitende beschäftigt. Diese Standorte können gegenwärtig beispielsweise kurzfristige Personalausfälle derzeit nur dank des großen und oftmals weit überobligatorischen Engagements der Mitarbeitenden auffangen.

Auch die Präsenzkultur in den Gerichten hat sich verändert: Gerichtsverfahren werden immer häufiger digital geführt, Mitarbeitende nutzen die Möglichkeit, flexibel von zu Hause aus zu arbeiten. Das sind geänderte Rahmenbedingungen, die auch in der Justiz Berücksichtigung finden müssen.

Beteiligungsprozess
Nach dem Beschluss über das Eckpunktepapier im Sommer 2025 folgte ein umfangreicher Beteiligungsprozess mit Mitarbeitenden, Gewerkschaften, Wirtschaft, Verbänden, Anwaltschaft, Politik und weiteren Beteiligten. Der Prozess war „bottom up“ angelegt und wurde strukturiert mit den verschiedenen Beteiligten geführt.

Das wesentliche Ergebnis des Beteiligungsprozesses war die Erkenntnis, dass es sinnvoll wäre, größere Einheiten zu bilden, um den Herausforderungen der sich wandelnden Rahmenbedingungen in der Arbeitsgerichtsbarkeit künftig besser begegnen zu können.

Die bis dahin im Rahmen des Beteiligungsprozesses gewonnenen Ergebnisse mündeten im November 2025 in einem Diskussionspapier des Ministeriums der Justiz, das auch einen konkreten Vorschlag für eine Strukturreform der Arbeitsgerichtsbarkeit enthielt und im Anschluss ausführlich mit allen Beteiligten erörtert wurde.

Die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens sind schließlich in den vorliegenden Gesetzentwurf eingeflossen. Dieser schlägt – ausgehend von den im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gewonnenen Erkenntnissen – die Bildung größerer Einheiten vor. Gleichzeitig soll durch lokale Gerichtstage und erstmals auch durch auswärtige Kammern sichergestellt werden, dass arbeitsgerichtlicher Rechtsschutz auch zukünftig schnell und unkompliziert für alle Rechtssuchenden in ihrer Region erreichbar ist.

Der im Vorfeld geführte breit angelegte Beteiligungsprozess findet seine Fortsetzung nun in der Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf. 
Ein wesentlicher Vorteil der Konzentration: An größeren Gerichtsstandorten ist sichergestellt, dass Menschen vor Ort persönlich ansprechbar sind. Sie ermöglichen nicht nur eine bessere personelle und technische Ausstattung, sondern auch eine effizientere Zusammenarbeit: Personalausfälle und Besetzungslücken können in einer Struktur ab einer bestimmten Größe besser abgefangen und der kollegiale Austausch gefördert werden. Außerdem bestehen bessere Rahmenbedingungen für einen lokalen IT-Service, um den digitalen Zugang zu den Gerichten zu verbessern und für die Bediensteten die Möglichkeit zu schaffen, flexibler zu arbeiten.

Umsetzung
Die Reform soll mit Augenmaß über einen Zeitraum von fünf Jahren bis 2031 umgesetzt werden. Die notwendigen Umsetzungsschritte können so gemeinsam mit der Arbeitsgerichtsbarkeit sorgfältig vorbereitet werden und es bleibt Zeit, sich auf die Veränderungen einzustellen. Es gibt eine Job-Garantie, ein Arbeitsplatzabbau im Zusammenhang mit der Strukturreform ist ausgeschlossen.

Nächste Schritte
Nach der Verbändeanhörung wird die Landesregierung erneut über den Gesetzentwurf beraten. Nach erneuter Beschlussfassung durch das Landeskabinett erfolgt die Zuleitung an den Landtag, der im parlamentarischen Verfahren über den Gesetzentwurf zu beraten und zu beschließen hat.