Oberlandesgericht Düsseldorf: Hauptverhandlungstermine in dem Staatsschutzverfahren gegen Mohamed A.
Pressemitteilung Nr. 3/2024
In dem Strafverfahren gegen einen 42-jährigen algerischen Staatsangehörigen, unter anderem wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland, hat der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Staatsschutzsenat) die Anklage des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof vom 27. November 2023, vgl. Pressemitteilung vom 18. Dezember 2023, zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (Aktenzeichen III-6 St 3/23).
Die Hauptverhandlung soll unter Leitung des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Jan van Lessen beginnen am
Montag, den 22. Januar 2024 um 13.30 Uhr im Saal 2
des Prozessgebäudes des Oberlandesgerichts Düsseldorf,
Kapellweg 36, 40221 Düsseldorf.
Sie dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. Zur Fortsetzung sind bislang folgende Termine im Prozessgebäude des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Kapellweg 36, 40221 Düsseldorf, Saal 2 vorgesehen:
2. HVT Montag, 29. Januar 2024, 9.30 Uhr
3. HVT Mittwoch, 14. Februar 2024, 9.30 Uhr
4. HVT Donnerstag, 15. Februar 2024, 9.30 Uhr
5. HVT Donnerstag, 22. Februar 2024, 9.30 Uhr
6. HVT Freitag, 23. Februar 2024, 9.30 Uhr
7. HVT Freitag, 1. März 2024, 9.30 Uhr
8. HVT Donnerstag, 7. März 2024, 9.30 Uhr (bis 12:30 Uhr)
9. HVT Freitag, 8. März 2024, 9.30 Uhr
10. HVT Donnerstag, 14. März 2024, 9.30 Uhr
11. HVT Freitag, 15. März 2024, 9.30 Uhr
12. HVT Mittwoch, 20. März 2024, 9.30 Uhr
13. HVT Donnerstag, 21. März 2024, 9.30 Uhr
14. HVT Donnerstag, 11. April 2024, 9.30 Uhr
15. HVT Freitag, 12. April 2024, 9.30 Uhr
16. HVT Donnerstag, 18. April 2024, 9.30 Uhr
17. HVT Freitag, 19. April 2024, 9.30 Uhr
18. HVT Freitag, 26. April 2024, 9.30 Uhr
19. HVT Donnerstag, 2. Mai 2024, 9.30 Uhr
20. HVT Freitag, 3. Mai 2024, 9.30 Uhr
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich im Jahr 2013 in Syrien der ausländischen
terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ angeschlossen
zu haben. Dort soll er sich in übergeordneter Funktion einer ISKampfgruppe
an Kampfeinsätzen beteiligten haben, wobei er hierfür Einsatzteams
zusammengestellt und Kämpfer ausgebildet haben soll. Auch
soll er mit seiner Gruppe Personen festgenommen haben, die vom IS zum
Tode verurteilt worden sein sollen. Zudem soll er Mitgliedern des IS geholfen
haben, nach Syrien einzureisen, und sich bei Gefangenenaustauschen
als Verhandlungsführer beteiligt haben.
Im August 2015 reiste der Angeklagte nach Deutschland ein, soll jedoch
dem IS bis zu einer Inhaftierung in anderer Sache Anfang 2021 mitgliedschaftlich
verbunden geblieben sein. Er soll Spenden für in Syrien inhaftierte
weibliche IS-Mitglieder gesammelt und das Geld über Mittelsmänner
an diese weitergeleitet haben. Zudem soll er in die Ausschleusung
von IS-Frauen aus einem syrischen Gefangenenlager eingebunden gewesen
sein.
Der Angeklagte befindet sich seit dem 24. Juli 2023 in Untersuchungshaft.
Ton-, Foto- und Filmaufnahmen sind grundsätzlich nur kurz vor der Verhandlung
und nur mit vorheriger Genehmigung möglich. Daran interessierte
Medienvertreter werden gebeten, sich bei der Pressestelle des
Oberlandesgerichts Düsseldorf zu melden. Im Übrigen verweise ich auf
die beigefügte sitzungspolizeiliche Anordnung des Senatsvorsitzenden.
Düsseldorf, den 19. Januar 2024
Christina Klein Reesink
Pressedezernentin
Oberlandesgericht Düsseldorf
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