
Akkreditierungsverfahren in Sachen AfD gegen Bundesamt für
14. Februar 2024
Das Oberverwaltungsgericht wird in den Verfahren der Alternative für Deutschland (AfD) gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), am 12.03.2024 und ggf. am 13.03.2024, beginnend jeweils um 9.00 Uhr, in der Halle des Oberverwaltungsgerichts mündlich verhandeln. Soweit nach dem Verlauf der mündlichen Verhandlung möglich, wird der Senat am Ende der letzten Sitzung eine Entscheidung verkünden.
Für Medienvertreter stehen 90 Sitzplätze zur Verfügung, die durch ein Akkreditierungsverfahren vergeben werden, das am 19.02.2024 um 12:00 Uhr beginnt. Akkreditierungsgesuche sind ausschließlich per E-Mail an die E-Mail-Adresse pressestelle@ovg.nrw.de möglich. Hierzu soll das auf der Internetseite des Oberverwaltungsgerichts bereitgestellte Akkreditierungsformular genutzt werden. Ferner wird gebeten, Technikfahrzeuge mit dem dafür vorgesehenen Formular anzumelden; Strom kann von Seiten des Gerichts hierfür nicht zur Verfügung gestellt werden.
Eine Reservierung von Plätzen für interessierte Zuhörer erfolgt nicht.
Im Einzelnen trifft die sitzungspolizeiliche Anordnung des Vorsitzenden des 5. Senats hierzu folgende Regelungen:
„I. Verfügbare Sitzplätze und Sitzplatzvergabe
In der Innenhalle des Oberverwaltungsgerichts (Sitzungssaal) stehen für die Verhandlung insgesamt voraussichtlich 180 Sitzplätze für Zuschauer einschließlich der Vertreter der Medien zur Verfügung. Für Vertreter der Medien werden hiervon 90 Sitzplätze vorgehalten. Die übrigen Plätze stehen der allgemeinen Öffentlichkeit zur Verfügung. Weicht nach dem konkreten Aufbau der Bestuhlung die vorhandene Anzahl der Sitzplätze von der erstgenannten Zahl ab, wird die Mehr-/Minderzahl den Plätzen für die allgemeine Öffentlichkeit zugeschlagen bzw. hiervon abgezogen.
II. Akkreditierung von Medienvertretern
III. Keine Platzreservierungen für die Öffentlichkeit im Allgemeinen
Eine Reservierung von Plätzen für interessierte Zuhörer erfolgt nicht. Der Einlass erfolgt insoweit an allen Sitzungstagen jeweils nach dem Prioritätsprinzip. Dies gilt auch für nicht akkreditierte Medienvertreter.“
In den drei Berufungsverfahren geht es - mit verschiedenen Unterlassungs- sowie vergangenheitsbezogenen Feststellungsanträgen - um die Einstufung der AfD als Verdachtsfall nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz (Aktenzeichen 5 A 1218/22), die Einstufung des sogenannten „Flügel“ als Verdachtsfall und als „gesichert extremistische Bestrebung“ (5 A 1216/22) sowie um die Einstufung der Jungen Alternative für Deutschland (Junge Alternative) als Verdachtsfall (5 A 1217/22). Beim Verwaltungsgericht Köln hatten die Klagen im März 2022 überwiegend keinen Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht verhandelt über die Berufungen der AfD und der Jungen Alternative.
Aktenzeichen: 5 A 1216/22 (I. Instanz: VG Köln 13 K 207/20), 5 A 1217/22 (I. Instanz: VG Köln 13 K 208/20), 5 A 1218/22 (I. Instanz: VG Köln 13 K 326/21)

