Gebäude Landgericht Düsseldorf
Quelle: Justiz NRW

Landesarbeitsgericht Düsseldorf: Düsseldorfer Arbeitsrechtsdialog 2024 - Schlichtung von Tarifkonflikten

Am 11.12.2024 trafen sich über hundert Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der arbeitsrechtlichen Praxis und Wissenschaft im Haus der Universität am Schadowplatz zum traditionellen Düsseldorfer Arbeitsrechtsdialog mit dem aktuellen Thema "Schlichtung von Tarifkonflikten". Als Referenten begrüßte der Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf Dr. Christoph Ulrich den profunden Kenner dieser Materie sowie des Tarif- und Streikrechts Prof. Dr. Clemens Höpfner vom Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln. 

Tarifverhandlungen seien - so Clemens Höpfner - in den letzten Jahren zunehmend konfliktträchtig geworden. Gewerkschaften streikten häufiger und zu einem früheren Zeitpunkt. Ausgehend von diesem aktuellen Befund vertrat der Referent die These, dass das geltende Arbeitskampfrecht des Bundesarbeitsgerichts nicht in der Lage sei, die damit einhergehenden Belastungen des Wirtschaftslebens und der Bürgerinnen und Bürger ausreichend zu berücksichtigen. Zur Lösung schlug er eine Stärkung der Tarifschlichtung vor. Diese schränke die Tarifautonomie nicht ein, sondern sei eine konstruktive Hilfestellung bei der Suche nach einem Kompromiss. Ein zu schaffendes Schlichtungsgesetz sollte aus Sicht des Referenten folgende Eckpunkte enthalten:

  • Zulässigkeit von Arbeitskämpfen erst, wenn das von mindestens einer Partei eingeleitete Schlichtungsverfahren gescheitert ist 

  • Friedenspflicht während des Schlichtungsverfahrens bei Möglichkeit einer vorübergehenden Unterbrechung auf Anordnung des Schlichters oder der Schlichterin 

  • Größtmöglicher Gestaltungsspielraum der Tarifvertragsparteien bei der Besetzung der Schlichtungsstelle 

  • Subsidiarität der gesetzlichen Schlichtung gegenüber tarifvertraglichen Schlichtungsabkommen

  • verpflichtende Ankündigungsfristen für Arbeitskampfmaßnahmen im Bereich der Daseinsvorsorge

Diese Thesen wurden vom Plenum anschließend lebhaft und kontrovers diskutiert. Der Dialog wird bereits seit 1988 von dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf gemeinsam mit den Sozialpartnern DGB, ver.di, unternehmer nrw, dem Unternehmensverband Handwerk NRW in Kooperation mit der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität und dem Deutschen Arbeitsgerichtsverband veranstaltet.