Gebäude Sozialgericht Dortmund
Quelle: Justiz NRW

Sozialgericht Dortmund: Trotz Diabetes nicht hilflos

Volkskrankheit Diabetes, auch Kinder und Jugendliche sind davon betroffen. Das Sozialgericht Dortmund verhandelte jüngst den Fall einer 2004 geborenen Klägerin.

Zum Hintergrund: Die unter 16-jährigen Diabetiker bekommen das Merkzeichen "H" (Hilflos) fest-gestellt so wie bisher auch die Klägerin. Hilflosigkeit liegt vor, wenn eine Person für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung der persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd bedarf. Das Merkzeichen beinhaltet insbesondere Steuervorteile (z.B.: Pauschbetrag für Menschen mit Behinderungen, Pflegepauschbetrag und Kraftfahrzeugsteuerbefreiung) und unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr.

Im konkreten Fall hob die Beklagte die Feststellung auf, da die Klägerin allein altersbedingt die Voraussetzungen nicht mehr erfülle und sich im Übrigen die Erkrankung nach medizinischer Auswertung von Blutzuckertagebüchern und ärztlichen Unterlagen gebessert habe.

Die Kammer, besetzt mit einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern, bestätigte die Aufhebung der gesundheitlichen Voraussetzungen des Merkzeichens "H". Entscheidend sei, dass die Klägerin älter als 16 Jahre ist. Zudem kontrolliere die Klägerin selbstständig ihren Blutzucker und komme gut mit der Insulinpumpe zu Recht. Die Eltern bestätigten, dass die Tochter eine erhebliche Selbstständigkeit im Umgang mit der Krankheit zeige und nur wenig Unterstützung brauche.

Rechtskräftiges Urteil vom 12.06.2024, Az.: S 40 SB 1685/21