Oberlandesgericht Düsseldorf: Akkreditierungsverfahren: Hauptverhandlung in dem Staatsschutzverfahren gegen ein mutmaßliches Mitglied einer ausländischen terroristischen Vereinigung wegen des Messeranschlages in Solingen
I.
In dem Staatsschutzverfahren gegen den 27-jährigen syrischen Staatsangehörigen Issa Al H. (zuletzt wohnhaft in Solingen) wegen des Verdachts u.a. des dreifachen Mordes sowie des zehnfachen versuchten Mordes und der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland ("Islamischer Staat (IS)") hat der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf die Anklage des Generalbundesanwalts vom 20.02.2025, vgl. Pressemitteilung vom 27.02.2025, zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.
Die Hauptverhandlung soll unter Leitung des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Winfried van der Grinten beginnen am
Dienstag, den 27. Mai 2025 um 10 Uhr
in Saal 1 des Prozessgebäudes des Oberlandesgerichts,
Kapellweg 36, 40221 Düsseldorf.
Sie dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. Zur Fortsetzung sind bislang folgende Termine im Prozessgebäude vorgesehen:
2. HVT | Mittwoch, 28. Mai 2025 | 09.30 Uhr | Saal 1 |
3. HVT | Dienstag, 3. Juni 2025 | 09.30 Uhr | Saal 1 |
4. HVT | Dienstag, 17. Juni 2025 | 09.30 Uhr | Saal 1 |
5. HVT | Mittwoch, 18. Juni 2025 | 09.30 Uhr | Saal 1 |
6. HVT | Donnerstag, 26. Juni 2025 | 09.30 Uhr | Saal 1 |
7. HVT | Freitag, 27. Juni 2025 | 09.30 Uhr | Saal 1 |
8. HVT | Dienstag, 1. Juli 2025 | 09.30 Uhr | Saal 1 |
9. HVT | Mittwoch, 2. Juli 2025 | 09.30 Uhr | Saal 1 |
10. HVT | Dienstag, 8. Juli 2025 | 09.30 Uhr | Saal 1 |
11. HVT | Mittwoch, 9. Juli 2025 | 09.30 Uhr | Saal 1 |
12. HVT | Freitag, 11. Juli 2025 | 09.30 Uhr | Saal 1 |
13. HVT | Montag, 11. August 2025 | 09.30 Uhr | Saal 1 |
14. HVT | Dienstag, 12. August 2025 | 09.30 Uhr | Saal 1 |
15. HVT | Dienstag, 26. August 2025 | 09.30 Uhr | Saal 1 |
16. HVT | Mittwoch, 27. August 2025 | 09.30 Uhr | Saal 1 |
17. HVT | Dienstag, 2. September 2025 | 09.30 Uhr | Saal 1 |
18. HVT | Mittwoch, 3. September 2025 | 09.30 Uhr | Saal 1 |
19. HVT | Dienstag, 9. September 2025 | 09.30 Uhr | Saal 1 |
20. HVT | Mittwoch, 10. September 2025 | 09.30 Uhr | Saal 1 |
21. HVT | Dienstag, 23. September 2025 | 09.30 Uhr | Saal 1 |
22. HVT | Mittwoch, 24. September 2025 | 09.30 Uhr | Saal 1 |
Der Generalbundesanwalt wirft dem Angeklagten vor, Anhänger der radikal-islamistischen Ideologie der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS) zu sein und sich aus dieser Einstellung heraus entschlossen zu haben, am 23. August 2024 auf dem Stadtfest in Solingen einen Anschlag auf aus seiner Sicht "Ungläubige" zu begehen. Die ihm zuvor unbekannten Tatopfer habe er als Repräsentanten der von ihm abgelehnten westlichen Gesellschaftsform angesehen. An ihnen habe er Vergeltung für militärische Aktionen westlicher Staaten üben wollen. Laut Anklageschrift soll der Angeklagte im August 2024 über einen Messenger-Dienst Kontakt zu mehreren IS-Anhängern aufgenommen haben. Diese hätten ihn in seinem Vorhaben unterstützt und zugesichert, der IS würde für die Tat Verantwortung übernehmen sowie diese für Propagandazwecke nutzen. In der Folge habe der Angeklagte Videos erstellt, in denen er u.a. den ihm durch einen der IS-Anhänger zuvor übermittelten Treueschwur des IS geleistet und seine Tat angekündigt habe. Am Abend des 23. August 2024 soll er die Aufnahmen seinen Kontaktpersonen des IS übermittelt haben.
Kurz danach soll sich der Angeklagte auf das Solinger Stadtfest begeben haben. Dort habe er nach dem Vorwurf der Anklage mit einem Messer zumeist hinterrücks wiederholt und gezielt auf den Hals- und Oberkörperbereich von Besuchern der Veranstaltung eingestochen. Drei Personen habe er getötet, zehn weitere Personen teilweise schwer verletzt. Am nächsten Tag habe der IS verkündet, der Anschlag sei durch einen "Soldaten" der Vereinigung begangen worden.
Der Angeklagte befindet sich seit dem 25. August 2024 in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung vom 25.08.2024).
II.
Die sitzungspolizeiliche Anordnung betreffend das Akkreditierungsverfahren sowie die Vergabe von Sitzplätzen für Pressevertreter in diesem Strafverfahren lautet wie folgt:
1.
Von den im Zuhörerbereich des Saal 1 verfügbaren Sitzplätzen sind 50 Plätze bis 10 Minuten vor Sitzungsbeginn vorzugsweise für die akkreditierten Vertreter von Presse, Rundfunk und Fernsehen reserviert und entsprechend gekennzeichnet. Die Besetzung dieser Plätze erfolgt nach der Reihenfolge des Eintreffens des jeweiligen akkreditierten Journalisten/Medienvertreters am Haupteingang des Sitzungsgebäudes bzw. in dem vor dem Sitzungssaal als Wartezone gekennzeichneten Bereich; ein Anspruch auf einen bestimmten dieser Plätze besteht nicht. Den diesbezüglich ergehenden Anordnungen der Justizbediensteten oder ihrer Amtshelfer ist Folge zu leisten.
2.
Medienvertreter/Journalisten können sich ausschließlich per E-Mail unter Vorlage einer Kopie eines gültigen Presseausweises oder einer Arbeitgeberbestätigung über das Akkreditierungspostfach der Pressestelle des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Akkreditierung@olg-duesseldorf.nrw.de) unter dem Stichwort "Issa Al H" akkreditieren. In dem Gesuch sind der Pressevertreter und das Medium, für das er tätig ist, namentlich zu benennen, ferner ist anzugeben, ob ein Sitzplatz beansprucht werden soll und/oder ob die Akkreditierung zum Zwecke von Film-/Ton-/ und/oder Bildaufnahmen erfolgen soll. Jeder Medienvertreter/Journalist kann sich dabei nur einmal akkreditieren. Den Gesuchstellern bleibt vorbehalten, bis zu zwei Ersatzpersonen zu benennen, die im Falle der Verhinderung des benannten Pressevertreters an einzelnen Sitzungstagen zum Zuge kommen sollen. Auch von diesen ist ein gültiger Presseausweis in Kopie beizufügen.
Die Frist zur Akkreditierung beginnt am 6. Mai 2025, 12.00 Uhr, und endet am 19. Mai 2025, 12.00 Uhr. Akkreditierungsgesuche, die nicht per E-Mail an vorgenanntes Postfach gesendet werden oder die außerhalb der Frist eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Sofern mehr Sitzplatzakkreditierungsgesuche eingehen als reservierte Sitzplätze zur Verfügung stehen, entscheidet der Senatsvorsitzende über die Akkreditierungsgesuche. Die Entscheidung wird den nicht zum Zuge gekommenen Medienvertretern bis zum 23. Mai 2025 durch die Pressestelle mitgeteilt.
3.
Akkreditieren sich mehr als 6 Fotoreporter und / oder mehr als 4 Kamerateams, bleibt vorbehalten, Ton-, Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal nur im Rahmen einer Pool-Lösung zu gestatten. Als Pool-Führer werden jeweils drei Fotoreporter (ein Agenturfotograf, ein freier Fotograf sowie ein von einer Zeitungsredaktion entsandter Fotograf) und zwei jeweils aus höchstens drei Personen bestehende, von den deutschen öffentlich-rechtlichen bzw. privaten Fernsehanstalten gestellte Kamera-teams zugelassen, die sich bereiterklärt haben, ihr Ton- und Bildmaterial anderen Agenturen, Sendern und Fotografen, die jeweils die Akkreditierung beantragt haben, zur Verfügung zu stellen. Die Bestimmung der Pool-Führer bleibt zunächst einer Einigung der interessierten Presseorgane bzw. Fernsehanstalten überlassen.
Falls in diesem Fall bis spätestens 23. Mai 2025, 15.00 Uhr, der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht Düsseldorf keine verbindliche einvernehmliche Lösung mitgeteilt wird, trifft der Vorsitzende die Auswahl.
Übersteigt die Anzahl der innerhalb der o.g. Akkreditierungsfrist eingehenden Anmeldungen die Zahl der im jeweiligen Medienpool zur Verfügung stehenden Plätze, ist Voraussetzung für eine Zulassung die im Akkreditierungsgesuch erklärte Bereitschaft zur Übernahme der Poolführerschaft.
Wenn für im Rahmen der Poollösung zugelassene Fotografen und Kameraleute zugleich ein Sitzplatz reserviert ist, kann dieser nicht bis zur Beendigung der Aufnahmen freigehalten werden. Daher sollten Redaktionen, die sich um einen reservierten Sitzplatz bewerben, für Sitzplätze und für die Tätigkeit als Fotograf oder Kameramann grundsätzlich verschiedene Personen benennen.
4.
Im Übrigen gilt die mit meiner heutigen E-Mail ebenfalls übersandte sitzungspolizeiliche Anordnung des Vorsitzenden.
Aktenzeichen: III-5 St 2/25
Christina Klein Reesink
Pressedezernentin
Oberlandesgericht Düsseldorf
Cecilienallee 3
40474 Düsseldorf
Telefon: 0211 4971-411
Fax: 0211 4971-641
E-Mail: Pressestelle@olg-duesseldorf.nrw.de