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Europäisches Parlament
Quelle: Justiz NRW

Gesetzgebungsvorhaben zur EU-Justizpolitik

Links und Hinweise zu aktuellen Justiz-Dossiers

Eine der wichtigsten Aufgaben der EU ist die Gestaltung europäischer Gesetze. Wenn man von "EU-Gesetzen" spricht, sind in der Regel entweder Richtlinien oder Verordnungen gemeint. Verordnungen gelten unmittelbar und verbindlich. In den nationalen Parlamenten müssen keine eigenen Gesetzesbeschlüsse dazu gefasst werden. Richtlinien hingegen sind nur hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich und müssen durch die Mitgliedstaaten in nationale Gesetze umgesetzt werden.

Der Weg, auf dem in Europa die Gesetze entstehen, unterscheidet sich grundlegend von den Gesetzgebungsverfahren in den Mitgliedstaaten. In der EU ist die Gesetzgebung Aufgabe der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union. Grundsätzlich legt die Kommission Gesetzesentwürfe vor. Seit dem Vertrag von Lissabon sind das Europäische Parlament und der Rat gleichberechtigte Gesetzgeber der Europäischen Union. Beide Gremien müssen einem Entwurf zustimmen, damit das Gesetz verabschiedet werden kann (ordentliches Gesetzgebungsverfahren). Mehr zum Ablauf des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens, dazu, was passiert, wenn sich Rat und Parlament nicht einig sind und zu weiteren Möglichkeiten, auf EU-Ebene Gesetzvorhaben zu verabschieden, finden Sie auf der Seite des Europäischen Parlaments.

Auf den folgenden Seiten haben Sie die Möglichkeit, sich über ausgewählte aktuelle und für NRW relevante Gesetzgebungsverfahren und ihren jeweiligen Stand zu informieren. Die Dossiers spiegeln die Prioritäten der Gesetzgebung im Bereich Justiz wider und verdeutlichen die Vielfalt europäischer Gesetzgebungsinitiativen. Der Stand der Verfahren wird fortlaufend aktualisiert.