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Abt.14

Quelle: Justiz NRW

Projekte des Kriminologischen Dienstes NRW

Informationen über die Projektarbeiten des KrimD NRW

Auf der Grundlage der vorgenannten Aufgaben führt der Kriminologische Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen (KrimD NRW) zahlreiche Projekte durch, die gemäß ihrer jeweiligen Zielsetzung und Struktur als Dokumentations- und Evaluationsprojekte sowie Kooperations- und Innovationsvorhaben konzipiert sind.

Wichtige Beispiele für Dokumentationsprojekte des Kriminologischen Dienstes des Landes Nordrhein-Westfalen (KrimD NRW) sind:

•    Belegungsentwicklung im Strafvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen
Beschrieben werden die tatsächliche und die prognostisch erwartbare Entwicklung des Haftplatzbedarfs. Die Ergebnisse werden jährlich aktualisiert.
•    Sozialtherapie im Strafvollzug Nordrhein-Westfalen
Es liegen bis 2012 jährlich aktualisierte Berichte zu Verweildauer, Behandlungszeiten und Haftplatzbedarfsprognosen für Sexualstraftäter vor. Das Projekt wird 2020 im Zuge der Neukonzeption der Sozialtherapie wiederaufgenommen und erweitert.
•    Gewalt unter Gefangenen
Dargestellt werden aktenkundige Gewaltdelikte im Strafvollzug des Landes NRW, personen- und vollzugsbezogene Merkmale der Täter sowie Anhaltspunkte für Strategien zur Gewaltprävention. Die Ergebnisse sind publiziert. Ein weiterer Bericht wurde 2016 erstellt.

Außerdem wurden Dokumentationsprojekte durchgeführt zu "Ausländischen Gefangenen im Jugendstrafvollzug", zur "Quantifizierung des Drogenproblems im Justizvollzug", zur "Ersatzfreiheitsstrafe und potentiellen Sanktionsalternativen", zu "Entweichungen aus dem offenen Vollzug", zur "Behandlung von Sexualstraftätern im Strafvollzug" und zu anderen Problemfeldern.

Evaluation durch den KrimD NRW

Dem Kriminologischen Dienst obliegt es, regelmäßig unter Berücksichtigung empirisch messbarer Leistungsstandards und Ergebnisindikatoren insbesondere die Behandlungsmethoden im Justizvollzug wissenschaftlich zu begleiten und seine Ergebnisse für die Weiterentwicklung der Behandlungs- und Eingliederungsmaßnahmen der Gefangenen und der Leitlinien des Vollzuges nutzbar zu machen. Daraus leiten sich auch Evaluationsaufträge ab, die aktuell folgende Projekte begründen:

•    Evaluation des Jugendstrafvollzuges in Nordrhein-Westfalen
Analysiert wird die Struktur des Jugendstrafvollzuges und die darin angebotenen Behandlungs-, Erziehungs- und Fördermaßnahmen. Außerdem werden Behandlungsbedarf, Behandlungsverläufe und Behandlungsergebnisse auf der Basis von Falldaten evaluiert. Die Ergebnisse werden jährlich fortgeschrieben.


•    Länderübergreifende Evaluation des Jugendstrafvollzuges
Im Jahr 2008 fasste der Strafvollzugsausschuss den Beschluss, eine länderübergreifende Arbeitsgruppe zu etablieren ist, deren Ziel die Erarbeitung gemeinsamer Evaluationsstandards und somit eine (ländervergleichende) Bewertung des Jugendstrafvollzuges ist. Diese Arbeitsgruppe veröffentlichte im Jahr 2017 einen Schwerpunktbericht zur schulischen und beruflichen Bildung. Im Jahr 2020 veröffentlichte die Arbeitsgruppe einen zweiten Schwerpunktbericht zu psychosozialen und sozialpädagogischen Maßnahmen. Ein dritter Schwerpunktbericht zum Entlassungsjahrgang 2017 unter Berücksichtigung herkunftsbezogener Merkmale wurde im Jahr 2022 veröffentlicht.


•    Evaluation im Strafvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen (EVALiS )
In EVALiS werden sämtliche landesweit verfügbare Maßnahmen erfasst, die sich auf das übergeordnete Vollzugsziel gemäß § 1 StVollzG NRW beziehen. Im Rahmen der Strukturdatenanalyse wird die Konzeptualisierung der Maßnahmen bezüglich vergleichbarer Angebotsstrukturen und übergeordneter Ziele evaluiert. Behandlungsverläufe und -ergebnisse der Maßnahmen werden in der Falldatenanalyse dokumentiert und ausgewertet.

•    Evaluation auf der Grundlage weiterer Vollzugsgesetze
Ebenfalls in Bearbeitung sind Projekte zur Evaluation der Sicherungsverwahrung, des Jugendarrestvollzuges und zum Vollzug der Untersuchungshaft.

Weitere Evaluationsvorhaben sind als Kooperationsprojekte angelegt, z. B. Projekte zur Erfolgskontrolle von Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung von Gefangenen (Gemeinschaftsinitiative B5)  und die oben erwähnte länderübergreifende Evaluation des Jugendstrafvollzugs.